Erhält man als Student finanzielle Unterstützung in Form von Bafög, muss man nach Beendigung des Studiums die Hälfte dieser vorgeschossenen Summe auch wieder zurückzahlen. Diesbezüglich möchten wir im Folgenden einige Tipps geben.
Eine vorzeitige Tilgung zahlt sich aus
54 Monate nach der Förderungshöchstdauer erhalten die Studenten, die Bafög bezogen haben, einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes, in dem sie zu einer Rückzahlung aufgefordert werden. 6 Monate später müssen sie dann mindestens vierteljährlich 315 Euro zurückzahlen, bis die jeweilige Summe erreicht wurde. Vorteil des Bafögs: Das Darlehen kommt ohne Zinsen aus, was mit einem reduzierten zeitlichen Druck während der Tilgungsphase verbunden ist. Es kann sich jedoch lohnen, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Hierfür nehmen die ehemaligen Studenten in manchen Fällen sogar günstig konditionierte Kleinkredite auf (mehr Infos dazu zum Beispiel auf Kleinkredit.net). Wird ein Darlehen auf diese Weise vorzeitig getilgt, so ist, laut Bafög-Gesetz Paragraph 18, Absatz 5b, auf Antrag des Rückzahlers ein Nachlass von der Darlehensrestschuld zu gewähren. Wer Geld auf der hohen Kante hat, kann diesem Paragraphen zufolge beliebige Beträge zwischen der Mindestrate und der vollen Darlehenssumme jederzeit tilgen. Ein Teil der Schulden wird dann erlassen. Unter Umständen handelt es sich dabei um beträchtliche Summen!
Die Freistellung von der Rückzahlung
Das Bafög-Darlehen birgt viele Vorteile. Wie wir oben bereits angemerkt haben, fallen keine Zinsen an, was das Risiko dieses Darlehens recht überschaubar werden lässt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht fernerhin die Möglichkeit, sich von der Rückzahlung freistellen zu lassen. Wenn der Berufseinstieg nicht so läuft, wie man sich das vorgestellt hat und das eigene Einkommen unter 960 Euro sinkt, kann man sich beispielsweise befreien lassen. Lebt der ehemalige Student allerdings mit einem Ehepartner zusammen, steigt die Grenze um 480 Euro auf 1 440 Euro. Auch Kinder und der damit verbundene Bezug von Kindergeld erhöhen diese Grenze erneut um 435 Euro.
Es gab kürzlich eine BAföG Novelle und diese Änderungen gelten seit dem April 2020
Von nun an muss man pro Monat 130 € zurückzahlen, demnach alle drei Monate 390€.
Eine weitere besondere Änderung gab es bei vorzeitiger BAföG Rückzahlung. Hier gibt es zum einen Anpassungen bei den Rabattsätzen.
Diese sind nun geringer als vorher. Aber dafür werden Nachlässe von jetzt an ab dem Oberlimit (10.000€) berechnet und nicht mehr wie früher abhängig vom Gesamtdarlehen.
Das heißt, es würde für jeden Sinn machen, der sich schon in der Rückzahlung befindet, einmal in seinem BAföG Konto einen Antrag auf vorzeitige Rückzahlung zu stellen und dann mal schauen, was dabei so rum kommt.
Eine genaue Anleitung habe ich auf der BAföG Rückzahlung Ratgeber Seiten unter dem Punkt Nachlass bei der BAföG Rückzahlung online gestellt.
Ansonsten finden sich dort sehr viele Informationen zum Thema BAföG Rückzahlung.